Die Schutzziele der Bayerischen Bauordnung (BayBO) werden durch Technische Baubestimmungen konkretisiert. Die darin aufgenommenen Regeln sind für die. 1 Die Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) basieren auf der Musterverwaltungsvorschrift Technische. Baubestimmungen (MVV TB), die vom Deutschen. 2 Das Bayerische Bauministerium informiert über die bauaufsichtliche Einführung der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) - Ausgabe. 3 Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr führt aufgrund Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) die. 4 Die Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) sind die Schutzziele der Bayerischen Bauordnung (BayBO) für die Planung, Bemessung und Konstruktion von baulichen Anlagen. Sie enthalten Regeln für die Sicherheit von Bauprodukten und Bauarten und sind seit in verschiedenen Ausgaben veröffentlicht worden. 5 Die Bayerische Technische Baubestimmungen sind verbindliche Regeln, die die bauaufsichtlichen Anforderungen erfüllen und im Ministerialblatt bekannt gemacht werden. Sie enthalten die Fundstellen der technischen Regeln, die nicht den Wortlaut enthalten, sondern verweisen auf die Fundstellen. Die Bayerische Technische Baubestimmungen sind Teil der Bayerischen Bauordnung und der Bayerischen Bauordnungskonvention. 6 Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind A 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit 8 A 2 Brandschutz 34 A 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 54 A 4 Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung 59 A 5 Schallschutz 62 A 6 Wärmeschutz 65 Technische Baubestimmungen für. 7 vom Februar , Az. Anlage: Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) -Ausgabe April Aufgrund Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) werden die in der Anlage enthaltenen Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) bauaufsichtlich eingeführt. Die BayTB beruhen auf dem Muster einer. 8 Nr. ) Anlage: Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) – Ausgabe November [Amtl. Anm.:] Die Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) / sind beachtet. Aufgrund Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) werden die in der Anlage enthaltenen Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) bauaufsichtlich. 9 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. vom Februar , Az. 1. Aufgrund Art. 81a Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) werden die in der Anlage enthaltenen Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) bauaufsichtlich eingeführt. 2. muster-verwaltungsvorschrift technische baubestimmungen 10